Kompromiss im Grossen Rat bei den Lohnmassnahmen 2021 - socialbern.ch

Kompromiss im Grossen Rat bei den Lohnmassnahmen 2021

 


Teilerfolg im Grossen Rat: Erhöhung der ordentlich budgetierten Lohnsumme um 0.4%


Im Rahmen des Voranschlags (Budget) 2021 und des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) 2022-24 wurden die Lohnmassnahmen diskutiert. Der Regierungsrat beantragte dem Grossen Rat, die Erhöhung der ordentlich budgetierten Lohnsumme um 0.7% für den individuellen Gehaltsaufstieg zu streichen. Auch dank der Intervention von SOCIALBERN (vgl. offener Brief an den Grossen Rat vom 17.11.2020) konnte dies verhindert werden. Der Grosse Rat entschied sich letztlich für eine Erhöhung der ordentlich budgetierten Lohnsumme um 0.4%. Angesichts der aktuellen Situation kann dies als Erfolg betrachtet werden.

Gleichzeitig ist unter Beachtung aller im Rahmen des Voranschlags (Budget) 2021 und des Aufgaben- und Finanzplans (AFP) 2022-24 gefällten Entscheide auch feststellbar, dass sich die finanzielle Situation des Kantons weiter zuspitzt. Massnahmen des Kantons in den kommenden Jahren können nicht ausgeschlossen werden. Wir werden hier aktiv am Ball bleiben.

Bei den von der GSI subventionierten Leistungserbringern wird die Erhöhung der ordentlich budgetierten Lohnsumme von 0.4% laut Beschluss des Regierungsrats vom 02.12.2020 «gemäss den geltenden Finanzierungs- und Steuerungsmechanismen» umgesetzt. In einzelnen Institutionen besteht möglicherweise zusätzlicher Spielraum aufgrund der sogenannten Rotationsgewinne. Rotationsgewinne entstehen, wenn ältere Mitarbeitende austreten und durch jüngere Mitarbeitende mit einem tieferen Gehalt ersetzt werden.

Auf einen Ausgleich der Teuerung beim Kantonspersonal und den Lehrkräften verzichtet der Regierungsrat aufgrund der für das laufende Jahr prognostizierten Teuerungsentwicklung von -0,7 Prozent.

Aufgrund des Verzichts auf den Teuerungsausgleichs bleiben die Werte, d.h. die Gehälter in den einzelnen Gehaltsklassen und -stufen in den Gehaltsklassentabellen unverändert. Die Tabellen aus dem Jahr 2020 sind somit auch für das Jahr 2021 nutzbar. Wir gehen aber davon aus, dass der Kanton in Kürze die offiziellen Gehaltsklassentabellen für das Jahr 2021 mit den unveränderten Lohnwerten aufschalten wird.



Die Gehaltsklassentabellen des Kantons finden Sie auf der Website des Kantons jeweils unter folgendem Link:

Deutsch: https://www.fin.be.ch/fin/de/index/personal/anstellungsbedingungen/gehalt/Gehaltsklassentabellen.html