
BLG Systemumstellung im Kanton Bern
In Zusammenarbeit mit der Gesundheits- Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) begleitet SOCIALBERN die BLG Systemumstellung im Kanton Bern und vertritt dabei die Interessen der sozialen Institutionen. Aktuell beschäftigen einerseits die Abrechnung über das Krankenversicherungsgesetz (KVG) und die allfällige Gründung einer Spitex Organisation unsere Mitglieder. Andererseits stellen verschiedene Elemente des Abklärungsprozesses (IHP-Abklärung, Bedarfsprüfung, Leistungsgutsprache) Unsicherheiten dar.
Updates aus den SOCIALBERN News
SOCIALBERN hat im August 2025 zuletzt seine Mitglieder über aktuelle Neuigkeiten im Zusammenhang mit dem Systemwechsel informiert:
Erarbeitungen von Ausnahmeregelungen auf Verordnungsebene
Trotz verschiedenen Gesprächen mit der Verwaltung und der Taskforce BLG konnten im Winter 2024/2025 viele grundlegende Fragen nicht geklärt werden. So hat David Stampfli als Grossratsmitglied einen überparteilichen Vorstoss im Rahmen der Frühlingssession 2025 eingereicht. Dieser Vorstoss beauftragt den Regierungsrat, zu diversen Fragen Stellung zu nehmen.
Diese Motion wurde in der Sommersession 2025 ohne Gegenstimme überwiesen. Der Regierungsrat plant nun Anpassungen auf Verordnungsebene, wozu die GSI mit SOCIALBERN in Kontakt steht und bezüglich der Änderungen auch konsultiert.
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Institutionen gemäss KVG abrechnen müssen. Da dies aber nicht für alle Institutionen verhältnismässig oder zumutbar ist, sind Ausnahmen vorgesehen. Dabei gibt es zwei Optionen für eine Ausnahme, die nun in der Verordnung festgehalten werden sollen:
- Das Einrichten einer Spitex wäre nicht verhältnismässig, wenn diese aufgrund der geringen Anzahl pflegerischer Leistungen nicht kostendeckend wäre.
- Das Einrichten einer Spitex wäre nicht zumutbar, wenn die formellen Voraussetzungen trotz entsprechender Anstrengungen nicht erfüllt werden können.
Alle Institutionen konnten bis Ende Juni 2025 eine entsprechende Ausnahme beim AIS beantragen. Das AIS versicherte SOCIALBERN, dass die Ausnahmegesuche wohlwollend geprüft würden. Gemäss ersten Rückmeldungen hat SOCIALBERN den Eindruck, dass das AIS tatsächlich kulant ist.
Meilenstein: Leistungsgutsprachen werden zukünftig auch den Institutionen vorgelegt
Bisher war es dem AIS aufgrund der rechtlichen Vorgaben nicht möglich, die Leistungsgutsprachen nebst den betroffenen Personen und ihren rechtlichen Vertretungen auch den Institutionen zur Verfügung zu stellen. Entsprechend gross war die Frustration bei den Institutionen, bei denen Menschen mit Behinderung leben. Denn die Bedarfsermittlung wird ohne Anspruch auf Entschädigung in den Institutionen durchgeführt. Für die Leistungserbringung ist schliesslich die Leistungsgutsprache des Kantons unumgänglich.
SOCIALBERN hat diesen Einwand in verschiedenen Austauschmomenten eingebracht und die Wichtigkeit der Leistungsgutsprache für die Leistungserbringung aufgezeigt. Zudem haben auch verschiedene Mitglieder per Mail auf diese Notwendigkeit hingewiesen und damit den Druck erhöht.
Im Juni 2025 informierte nun das AIS, dass das Formular zur Vollmachtserklärung für die IV mit einem Passus ergänzt wird, der dem AIS erlaubt, eine Kopie der Leistungsgutsprache der betroffenen Institution zukommen zu lassen. Die Änderung trat am 19. Juni 2025 in Kraft.
Bedarfsprüfungsstelle (BPS) bietet kostenlose Beratungen an
Gemäss Art. 15 BLG kann bei der erstmaligen Bedarfsermittlung die Bedarfsprüfungsstelle beim Erstellen der IHP-Grundlagen beratend hinzugezogen werden. Das Beratungsangebot ist kostenlos. Es darf als freiwillige vor- oder nachgelagerte Ergänzung zum Fachkurs «Individuelle Bedarfsermittlung» der GSI verstanden werden. Dazu arbeitet die BPS mit Herrn Jarno Bigler zusammen.
Im Rahmen dieses Angebotes finden Beratungen à max. zwei Halbtagen pro Institution statt. SOCIALBERN bedauert, dass die BPS dieses Angebot derzeit ausschliesslich auf Deutsch anbietet. Interessierte dürfen sich direkt bei Herrn Bigler melden unter: beratung@jarnobigler.ch.
Abklärungen bezüglich angemessener Abgeltung für nichtpersonale Leistungen
Die Diskussion rund um die Höhe der Abgeltung der nichtpersonalen Leistungen dauert bereits seit einiger Zeit an. Durch die aktuelle Neuinterpretation des Subsidiaritätsprinzips gewinnt dieses Thema erneut an Brisanz. Insbesondere zusätzliche Abklärungen könnten den Aufwand auch für jene Institutionen erheblich erhöhen, die bislang nicht auf der Pflegeheimliste stehen.
SOCIALBERN hat im Frühjahr 2025 bei seinen Mitgliedern im Erwachsenenbereich eine Umfrage zu relevanten Kennzahlen durchgeführt. Auf Basis dieser Ergebnisse wurde ein Kurzbericht erstellt, der die zentralen Analysen festhält. Dieser Bericht wurde im Juni 2025 mit dem AIS diskutiert. Dabei ist uns die kantonale Verwaltung offen gegenübergestanden und möchte die Analyse nun gemeinsam vertiefen.
SOCIALBERN ist weiterhin bemüht, in Zusammenarbeit mit dem AIS die Abgeltung der nichtpersonalen Leistungen im Verhältnis zu den Aufwänden zu eruieren.
Hilfestellungen von SOCIALBERN
Checkliste Begleitungsvertrag
SOCIALBERN hat in Zusammenarbeit mit der Advokatur Zürcher eine Checkliste erarbeitet, welche die notwendigen Grundlagen eines Begleitungsvertrages enthält und mit institutionsspezifischen Besonderheiten ergänzt werden kann. Nach der Erarbeitung der Checkliste wurde auch das AIS konsultiert. Das AIS bestätigt, dass die Elemente der Checkliste ihren Anforderungen entsprechen.
Die Checkliste steht Mitgliedern von SOCIALBERN derzeit in deutscher Sprache zur Verfügung und kann bei der Geschäftsstelle von SOCIALBERN unter info@socialbern.ch eingefordert werden.
Erfahrungsaustausch unter den Institutionen
SOCIALBERN möchte im ganzen Kanton eine Plattform für den Austausch von Erfahrungen und Erfolgsrezepten bieten.
Die kommenden Termine:
- Mittwoch, 28. Januar 2026: 2 Jahre BLG - Zwischenblianz und Impulse für die Zukunft, in Bern.
Erkenntnisse aus vergangenen Diskussionen:
- Chancen der Systemumstellung anpacken: Rückblick auf das KleinForum bei der inklusia am 5.03.2025
- Von der Objekt- zur Subjektfinanzierung: Rückblick auf die Podiumsdiskussion am 25.03.2025 zum Thema "Was bedeutet der BLG Systemwechsel für die sozialen Institutionen?"
- Finanzierung des Intesivbedarfs gemäss BLG: Rückblick auf das KleinForum beim Verein Tortuga am 15.09.2025
Informationen und Hilfsmittel von weiteren Organisationen
- Unterlagen von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (https://www.gsi.be.ch/de/start/themen/soziales/behinderung/blg/downloads.html)
- Website FIB
- Website BKKB