BLG Systemumstellung - socialbern.ch

BLG Systemumstellung im Kanton Bern

In Zusammenarbeit mit der Gesundheits- Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) begleitet SOCIALBERN die BLG Systemumstellung im Kanton Bern und vertritt dabei die Interessen der sozialen Institutionen. Aktuell beschäftigen einerseits die Abrechnung über das Krankenversicherungsgesetz (KVG) und die allfällige Gründung einer Spitex Organisation unsere Mitglieder. Andererseits stellen verschiedene Elemente des Abklärungsprozesses (IHP-Abklärung, Bedarfsprüfung, Leistungsgutsprache) Unsicherheiten dar.


Updates aus den SOCIALBERN News

SOCIALBERN hat im Januar 2026 zuletzt seine Mitglieder über aktuelle Neuigkeiten im Zusammenhang mit dem Systemwechsel informiert:
 

Konsultation zur BLV

Zur Erfüllung der Motion 017-2025 «Offene Fragen bei der BLG-Umsetzung klären» plant die GSI eine Anpassung der Verordnung über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLV). Aus unserer Sicht ist die wichtigste Änderung die Konkretisierung der Subsidiarität und die Definition der Fälle, in denen eine Zulassung als Spitex-Organisation nicht zweckmässig oder unverhältnismässig ist. Der Verordnungsent-wurf entspricht aus unserer Sicht den Forderungen aus der Motion und wird deshalb von SOCIALBERN unterstützt.

Über die vorliegende Konsultation hinaus gibt es bei der BLG-Umsetzung jedoch weiterhin verschiedene grosse Fragezeichen. So ist es beispielsweise höchst unsicher, ob die gesetzte Frist von vier Jahren ein-gehalten werden kann. Aktuelle Zahlen der GSI zeigen, dass der Umsetzungsprozess deutlich im Verzug ist. Zudem sind weitere Fragen bei der Abrechnung gemäss KVG aufgetaucht, namentlich in Bezug auf die Administrativverträge. Schliesslich gibt es auch grosse finanzielle Unsicherheiten: Sind die vorgesehenen Tarife tatsächlich hoch genug für die Institutionen? Bleiben die Institutionen auf den anfallenden Mehrkos-ten bei der individuellen Bedarfsermittlung sitzen?

SOCIALBERN deponiert diese Themen in seiner Konsultationsantwort und wird sich auch im zukünftigen Austausch mit der Kantonsverwaltung für Lösungen einsetzen.
 

Wie sollen soziale Institutionen Pflegeleistungen gemäss KVG abrechnen?

In der Regel müssen Institutionen ihre pflegerischen Leistungen nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) abrechnen. Für Institutionen, bei denen dies unzumutbar oder unverhältnismässig wäre, besteht jedoch die Möglichkeit, eine Ausnahmebewilligung zu beantragen. In der Praxis zeigt sich das AIS bei der Prüfung dieser Anträge kulant. Die Anträge auf Ausnahmebewilligungen für die Abrechnung von Pflegeleistungen nach KVG werden vom AIS geprüft und bewilligt.

Gleichzeitig haben sich verschiedene Institutionen mit der Thematik auseinandergesetzt und aus diversen Gründen ein Gesuch für die Gründung einer internen Spitex gestellt. Der Verband unterstützt diese Entwicklung, sofern sie zum Vorteil der Institutionen ist.

Damit sich der Koordinations- und Administrationsaufwand für die Institutionen mit einer internen Spitex im Rahmen hält, wäre ein Administrativvertrag mit den Krankenkassen von Vorteil. Als kantonaler Verband hat SOCIALBERN jedoch keine Verhandlungsmacht gegenüber den nationalen Krankenkassen und wird entsprechend auch keinen kantonalen Administrativvertrag aushandeln. Der Verband ist hier sowohl mit der Verwaltung als auch mit weiteren nationalen Partnerverbänden im Austausch.
 

Kleine Anpassung der Abgeltung für nichtpersonale Leistungen

Im Frühjahr 2025 hat SOCIALBERN bei seinen Mitgliedern im Erwachsenenbereich eine Umfrage zu relevanten Kennzahlen in Bezug auf die nichtpersonalen Leistungen durchgeführt. Auf Basis der Ergebnisse wurde ein Kurzbericht erstellt, der die zentralen Erkenntnisse festhält. Dieser Bericht wurde bei verschiedenen Gelegenheiten mit dem AIS diskutiert, um eine Änderung der Abgeltung zu erreichen.

Tatsächlich hat das AIS den Bericht von SOCIALBERN für seine datenbasierte Entscheidungsfindung beigezogen. Für das Jahr 2026 wird der Tarif für die nichtpersonalen Leistungen daher von 92.20 Franken auf 98.00 Franken erhöht. SOCIALBERN freut sich sehr über die Kooperationsbereitschaft des Amtes und die kleine Anpassung. Nach diesem ersten Schritt wird SOCIALBERN den Austausch mit dem AIS fortsetzen, um die Tarifbestimmung weiter zu optimieren.
 

 

 

Hilfestellungen von SOCIALBERN

 

Checkliste Begleitungsvertrag

SOCIALBERN hat in Zusammenarbeit mit der Advokatur Zürcher eine Checkliste erarbeitet, welche die notwendigen Grundlagen eines Begleitungsvertrages enthält und mit institutionsspezifischen Besonderheiten ergänzt werden kann. Nach der Erarbeitung der Checkliste wurde auch das AIS konsultiert. Das AIS bestätigt, dass die Elemente der Checkliste ihren Anforderungen entsprechen.

Die Checkliste steht Mitgliedern von SOCIALBERN derzeit in deutscher Sprache zur Verfügung und kann bei der Geschäftsstelle von SOCIALBERN unter info@socialbern.ch eingefordert werden.
 

Erfahrungsaustausch unter den Institutionen

SOCIALBERN möchte im ganzen Kanton eine Plattform für den Austausch von Erfahrungen und Erfolgsrezepten bieten.

Die kommenden Termine:

 

Erkenntnisse aus vergangenen Diskussionen:

 
 

Informationen und Hilfsmittel von weiteren Organisationen