
Chancen der Systemumstellung anpacken
Am 5. März 2025 fand bei inklusia in Langenthal ein KleinForum zur Umsetzung des Behindertenleistungsgesetztes (BLG) statt. Rund 40 Fachpersonen aus verschiedenen Institutionen tauschten sich über die anstehenden Veränderungen und deren Auswirkungen aus. Dank dem interaktiven Format konnten viele Fragen aufgegriffen und neue Perspektiven diskutiert werden.
inklusia berichtet über ihre Erfahrungen
Den Auftakt machte Cornelia Christen, Mitglied der Geschäftsleitung von inklusia, mit einem kurzen Fachinput. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen dann Gruppendiskussionen zu konkreten Fallbeispielen. Dabei wurde insbesondere die Bedeutung der individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Menschen mit Behinderung hervorgehoben.
Flexibilisierung als Herausforderung
Der Systemwechsel erfordert eine Individualisierung der Dienstleistungen durch die Institutionen. Damit sind jedoch zahlreiche Herausforderungen verbunden. Eine grosse Unsicherheit besteht darin, dass nach über einem Jahr der Umstellung noch kein:e Bewohner:in einer vertretenen Institution eine individuelle Kostengutsprache erhalten hat. Die Frage, ob die zugesprochenen Tarife ausreichen, um den individuellen Bedarf zu decken, bleibt somit offen.
Ein weiteres Problem stellt die Personalrekrutierung dar. Mehrere Teilnehmende berichteten, dass bereits heute geteilte Dienste bei Arbeitnehmenden auf geringe Akzeptanz stossen. Die zusätzliche Flexibilisierung durch die Systemumstellung könnte dieses Hindernis weiter verschärfen.
Fremdbestimmte Selbstbestimmung?
Ein zentrales Diskussionsthema war die Frage, wie Selbstbestimmung im Rahmen des BLG tatsächlich umgesetzt werden kann. Die Teilnehmenden stellten fest, dass diese stark von den finanziellen Rahmenbedingungen abhängt. Zudem besteht oft eine Diskrepanz zwischen der subjektiven Einschätzung der Betroffenen, der professionellen Fachkräfte und der gesetzlichen Vertretungen. Wie können diese unterschiedlichen Perspektiven in einen fairen Ausgleich gebracht werden?
Bedarf oder Notwendigkeit?
Die Definition des Bedarfs wurde ebenfalls intensiv diskutiert. Einige Institutionen berichteten von ihren Erfahrungen mit der Bedarfsprüfungsstelle. Diese stelle häufig die Frage, ob eine Leistung "notwendig" sei, während nach dem Prinzip der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vielmehr die Sinnhaftigkeit im Vordergrund stehen sollte.
Fazit: Chancen und Herausforderungen
Die Diskussionen haben gezeigt, dass die Subjektfinanzierung ein Jahr nach ihrer Einführung noch mit vielen Unsicherheiten behaftet ist. Die Institutionen verfügen bislang über wenig Erfahrungswerte und keine verlässliche Prozesssicherheit. Während einige Chancen in der Individualisierung gesehen werden, bereiten insbesondere die Finanzierung und die Personalrekrutierung Sorgen.
SOCIALBERN als Plattform für den Praxisaustausch
SOCIALBERN setzt sich für fachliche Diskussionen und den Austausch von Praxisinstrumenten ein. Falls Ihre Institution im Rahmen der Systemumstellung Hilfsmittel entwickelt hat, freuen wir uns, wenn Sie uns diese zur Verfügung stellen, um eine effiziente Vernetzung zu ermöglichen.