
Finanzierung des Intensivbedarf gemäss BLG
Am 15. September 2025 fand das BLG KleinForum beim Verein Tortuga in Seftigen statt. Die Institution begrüsste nach ihrem einjährigen Jubiläum die Mitglieder von SOCIALBERN. Das KleinForum bot ausserdem eine Diskussionsmöglichkeit mit Christoph Scheidegger vom Amt für Integration und Soziales (AIS) über die Finanzierung des Intensivbedarfs gemäss BLG.
Die Veranstaltung begann mit einer Führung durch die Räumlichkeiten des Gebäudes in Seftigen. Anschliessend präsentierten Urs Schmitt und Micha Straub vom Verein Tortuga ihre Erfahrungen und Ansätze seit der Vereinsgründung. Der Verein Tortuga, der im September 2024 gegründet wurde, hat eine grosse Nachfrage erfahren, sodass viele Plätze rasch ausgebucht waren.
Einblicke in die Digitalisierung bei Tortuga
Tortuga hat von Beginn an die IT gefördert und einen eigenen Informatiker angestellt, da externe Dienstleistungen zu teuer gekommen wären. Sämtliche Prozesse, von der Klientenverwaltung über die Telefonie bis zum Menüplan, werden digital gelöst. Auch die Qualitätssicherung erfolgt über SharePoint unter Anwendung des EFQM-Modells, das vor allem im Spitalwesen verbreitet ist. Durch eigene Server und eine explizit verantwortliche Informatik-Fachperson wird eine grosse Datensicherheit gewährleistet. Die digitale Lösung bietet nicht nur Sicherheit, sondern auch einen erheblichen Zeitgewinn für alle Mitarbeitende.
Informationen zum Intensivbedarf vom AIS
Christoph Scheidegger vom AIS erläuterte den Intensivbedarf und dessen Ermittlung. Der Bedarf wird individuell ermittelt und führt bei mehr als 160 bereinigten und gewichteten LS zu einer Einzelfallprüfung durch das AIS. Die Fachstelle Intensivbedarf (Faibe) überprüft anschliessend die IHP-Bögen und den ausgewiesenen Bedarf. Die Bewilligung einer Institution für den Intensivbereich ist dabei nicht relevant, da Intensivbetreuung auch zu Hause möglich ist.
Die Systemumstellung bringt einen Wandel mit sich
Das BLG wird einen Wandel in der Institutionslandschaft herbeiführen, indem es den individuellen Bedarf einer Person mit Behinderung in den Mittelpunkt stellt. Dies wird zu Änderungen in den Wohnformen und Angeboten der Organisationen für Menschen mit Behinderung führen. Es ist jedoch wichtig, dass einmal Intensivbedarf nicht zwingend immer Intensivbedarf bedeuten muss. Zwischenlösungen sind daher notwendig.
Konkrete Tipps für Organisationen in der Systemumstellung
Das AIS gab einige wichtige Tipps für die Institutionen mit auf den Weg:
- Frühzeitig mit den Beiständen und gesetzlichen Vertretungen der Menschen mit Behinderung zusammenarbeiten
- Bis zum Ende des Umstellungsjahres einen Leistungsvertrag mit dem AIS beantragen
- Bei Bedarf neue IHP-Schulungen bei info@blg.ch beantragen, falls die letzte Schulung längere Zeit zurückliegt
SOCIALBERN bietet Gelegenheiten für den Austausch
Insgesamt zeigte die Veranstaltung auf, dass der Systemwandel durch das BLG auch ein grosses Potenzial für neue Kooperationsformen birgt. SOCIALBERN ist auch in Zukunft interessiert thematische Diskussionen in Zusammenarbeit mit Mitgliederorganisationen anzubieten. Der nächste Termin ist der Mittwoch, 28. Januar 2026. Im Rahmen einer Grossveranstaltung zum Thema «2 Jahre BLG» möchte SOCIALBERN eine Plattform bieten für seine Mitglieder, um Erfahrungen und Erfolgsrezepte auszutauschen und voneinander zu lernen.