BLG und Inhouse-Spitex
Am 21. April 2026 fand das KleinForum BLG bei der Stiftung Tannacker in Moosseedorf statt. Die Organisation begrüsste in ihrer Turnhalle sowohl die Mitglieder von SOCAILBERN als auch zwei Vertreter des Amts für Integration und Soziales (AIS). Im Zentrum standen die Abrechnung gemäss KVG und die Gründung einer Inhouse-Spitex.
Die Mitglieder von SOCIALBERN wurden von Marlies Haller, der Direktorin der Stiftung Tannacker, begrüsst. Zu Beginn des Austausches präsentierte sie die Arbeit und die Identität der Stiftung. Anschliessend bot Andrea Camisa, Bereichsleiter Gesundheit der Stiftung Tannacker, einen Einblick in die Umsetzung des BLG. Dabei stand insbesondere die Gründung einer Inhouse-Spitex im Fokus.
Inhouse-Spitex als strategische Antwort auf die Vorgaben des Kantons
Nachdem die kantonale Verwaltung die Institutionen darüber informiert hatte, dass pflegerische Leistungen über das KVG abgerechnet werden müssen, hat die Stiftung Tannacker vier mögliche Szenarien durchdacht. Es besteht die Möglichkeit, die Anforderungen für die Pflegeheimliste zu erfüllen, die pflegerischen Leistungen an eine Spitex zu outsourcen, eine Ausnahmebewilligung für eine Befreiung von der Abrechnung gemäss KVG zu erlangen oder eine Inhouse-Spitex zu gründen.
Der Entscheid fiel zugunsten einer Integration und gegen eine Fragmentierung. Damit hat sich die Stiftung Tannacker entschieden, eine interne Spitex zu gründen, um die pflegerischen Leistungen mit dem eigenen Personal zu erbringen und mit den Krankenkassen abzurechnen.
Was steht auf dem Spiel für unsere Mitglieder?
Die Einführung einer internen Spitex zusätzlich zur Systemumstellung BLG bedeutet für die Institutionen einen erheblichen Mehraufwand. Neben der organisatorischen ist auch die finanzielle Planbarkeit für die Institutionen nicht gegeben. Wie die Tarife nach BLG und KVG angesetzt werden, ist für viele Institutionen derzeit ungewiss.
Die Einführung einer neuen Systematik belastet einen Betrieb immer, auch wenn sich daraus Vorteile ergeben. Die Einführung zweier Systeme gleichzeitig wird jedoch einen gravierenden Einfluss auf die Organisationsstabilität der Institutionen haben. Wichtig ist, dass die Beziehungsqualität dabei nicht leidet. Pflegerische Aufgaben und Betreuungsrollen sollten so gestaltet werden, dass der administrative Aufwand nicht steigt eine Fragmentierung der Betreuung eines Menschen mit Behinderung vermieden wird.
Die Rolle des Amtes für Integration und Soziales (AIS)
An diesem Erfahrungsaustausch zur Spitex-Organisation nahmen auch zwei Vertreter des AIS teil: Christoph Scheidegger und Jarno Bigler. Während Jarno Bilger praktische Hinweise zur Spitex-Gründung vermittelte, schilderte Christoph Scheidegger die Grundsätze der Subsidiarität sowie die bevorstehende Anpassung der BLV (Verordnung zum BLG).
Zentral war hierbei die Einsicht des kantonalen Amtes, dass ein Administrativvertrag für die Abrechnung der Leistungen nach KVG für soziale Institutionen von grosser Bedeutung ist. Ohne einen solchen Vertrag ist eine Abrechnung nach KVG kaum denkbar. Christoph Scheidegger informierte über den Austausch des Amtes mit verschiedenen Verbänden bezüglich der Prüfung einer Zulassung zu einem solchen Administrativvertrag.
SOCIALBERN setzt sich für die Anliegen der Mitglieder ein
Insgesamt bot dieser Erfahrungsaustausch eine gute Gelegenheit für den Wissenstransfer zwischen den Mitgliedern und zeigte, wie aufwändig die BLG-Systemumstellung für verschiedenen Berufsgruppen innerhalb der sozialen Institutionen ist. Nicht nur die IHP-Bedarfsabklärung erweist sich in der Realität zeitintensiver als die vorgesehenen acht Stunden. Auch die Spitex-Organisation bedeutet einen erheblichen Mehraufwand für unsere Mitglieder.
SOCIALBERN erwartet deshalb, dass die Institutionen für diesen Mehraufwand eine angemessene Entschädigung erhalten und bei organisatorischen Themen wie dem Aufbau einer eigenen Spitex besser vom AIS unterstützt werden. SOCIALBERN steht klar hinter dem BLG. Entscheidend ist, dass die Umstellung von der Objekt- zur Subjektfinanzierung im Sinn der Direktbetroffenen geschieht. Gerne wird SOCIALBERN gemeinsam mit seinen Mitgliedern und dem AIS zu einer gelingenden BLG-Umsetzung beitragen.