Mehr Augenmass bei der BLG-Umsetzung - socialbern.ch

Mehr Augenmass bei der BLG-Umsetzung

Die BLG-Umsetzung muss konkretisiert werden. Mit der Annahme einer entsprechenden Grossratsmotion bestätigt der Regierungsrat den akuten Klärungsbedarf. SOCIALBERN nimmt den Regierungsrat nun in die Pflicht, dass die BLG-Umsetzung tatsächlich mit mehr Augenmass erfolgt und nicht zu Lasten der Menschen mit Behinderungen geht. Der Grosse Rat berät den Vorstoss in der laufenden Sommersession.

Das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) ist seit Anfang 2024 in Kraft. Nach einem Jahr stellte sich heraus, dass die BLG-Umsetzung deutlich komplexer ist als angenommen. Eine der Herausforderungen ist die Anwendung der Subsidiarität und dabei die Abrechnung gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG). Im Grossen Rat wurde deshalb eine Motion eingereicht, damit offene Fragen geklärt werden, mehr Spielraum bezüglich der Subsidiarität geschaffen wird und kein unverhältnismässiger Zwang zur Abrechnung gemäss KVG besteht. Der Regierungsrat empfiehlt die Motion zur Annahme und kündigt im gleichen Zug eine Anpassung der Verordnung (BLV) an.

SOCIALBERN als Verband der sozialen Institutionen begrüsst die positive Aufnahme der Motion. Der Regierungsrat bestätigt damit den akuten Klärungs- und Handlungsbedarf bei der BLG-Umsetzung. SOCIALBERN ist wie der Regierungsrat überzeugt, dass mehr Verhältnismässigkeit angezeigt ist. Die Umsetzung muss für die Institutionen und ihre Mitarbeitenden zumutbar sein und sie darf auf keinen Fall zu Lasten der Menschen mit Behinderungen gehen. Hoher bürokratischer Aufwand und allfällige langwierige Rechtsstreitigkeiten sollen vermieden werden.

SOCIALBERN nimmt den Regierungsrat in die Pflicht, dass er das BLG nun mit mehr Augenmass umsetzt. Konkret verlangt SOCIALBERN, dass der Grossteil der sozialen Institutionen auch zukünftig nicht gemäss KVG abrechnen muss, weil dies unverhältnismässig wäre. Um gemäss KVG abrechnen zu können, müsste eine Institution nämlich eine Bewilligung für eine Spitex oder für eine Pflegeheim erlangen. Neben dem hohen administrativen Aufwand müssten die Institutionen zusätzlich pflegerisches Fachpersonal anstellen, das aufgrund des Fachkräftemangels aber kaum vorhanden ist. Darüber hinaus besteht der Kernauftrag der Institutionen in der agogischen Unterstützung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen, nicht in deren Pflege.

«Menschen mit Behinderungen sind nicht krank. Deshalb steht in unseren Institutionen die Befähigung zum selbstbestimmten Leben im Vordergrund und nicht die Pflege. Das soll auch zukünftig so bleiben.»

Therese Zbinden, Präsidentin SOCIALBERN

«Mit dem KVG-Zwang entsteht ein hoher bürokratischer Aufwand und die Kosten werden nur vom Kanton zu den Krankenkassen verschoben. Die Folge davon ist, dass die Krankenkassenprämien noch mehr ansteigen werden.»

David Stampfli, Geschäftsführer SOCIALBERN und Motionär

Weitere Informationen:
- Motion: "Offene Fragen bei der BLG-Umsetzung klären"
- BLG: Regierungsrat plant Anpassungen bei der Umsetzung