
BLG: Erste Lesung im Grossen Rat
In der Wintersession des Grossen Rats ab dem 28.11.2022 wird das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) in erster Lesung behandelt.
SOCIALBERN, der Verband der sozialen Institutionen im Kanton Bern mit über 220 Mitgliedern in den Bereichen Kinder/Jugendliche und Erwachsene Menschen mit Behinderungen, begrüsst und unterstützt den Systemwechsel, insbesondere
- die Stärkung von Selbstbestimmung, Eigenverantwortung, relative Wahlfreiheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen,
- die Ausweitung der Zielgruppe mit Mitfinanzierung ambulanter Angebote, und
- das Prinzip der bedarfsgerechten Finanzierung mit gleicher Abgeltung für gleiche Leistungen.
Die Leistungserbringer erbringen bereits heute vielfältige und bedarfsorientierte Angebote und stellen sich den Veränderungen. Gleichzeitig ist festzuhalten:
- Die Mengenausweitung der Anspruchsgruppe wird wesentlich mitfinanziert durch Einsparungen bei Leistungserbringung für die rund 3’000 Menschen, die schon jetzt und auch künftig in Wohnheimen sind (CHF 42.1 Mio. total).
- Viele wichtige Eckpunkte sind nicht im Gesetz definiert, sondern werden erst auf Verordnungsebene geregelt und in die Kompetenz von Regierungsrat und GSI verlagert. Beispiele sind die Möglichkeiten, auf Verordnungsebene Einschränkungen der Zielgruppe oder – ganz zentral - der Wahlfreiheit in Abhängigkeit vom Grad der Behinderung vorzunehmen. Die Verordnung zum BLG muss so bald wie möglich offengelegt und einer Vernehmlassung unterzogen werden. Dies ist auch deshalb wichtig, da heute – gerade mal 13 Monate vor Inkraftsetzung des neuen Steuerungs- und Finanzierungsmodells – wesentliche Rahmenbedingungen für die Leistungserbringer (z.B. Höhe Abgeltungsbeiträge, Ausgestaltung Versorgungsplanung, konkrete Anerkennungskriterien) nicht bekannt sind. Dies erschwert die notwendigen strategischen und operativen Vorbereitungsarbeiten für die Leistungserbringenden erheblich.
Positionen von SOCIALBERN
Änderungsanträge aus der GSoK:
- Folgende Themen und Anträge erscheinen uns besonders wichtig (Zusammenfassung): Download
- Vollständige Übersicht die Haltung von SOCIALBERN zu sämtlichen Anträgen der GSoK: Download
Vertiefte Einschätzung von SOCIALBERN zum BLG: Download