Erneute Verschiebung der Einführung des Gesetzes über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG) - socialbern.ch

Erneute Verschiebung der Einführung des Gesetzes über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG)

Mehr Selbstbestimmung und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen auf der langen Bank

Am 09.09.2021 informierte die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) über eine erneute Einführungsverzögerung der Subjektfinanzierung für Menschen mit Behinderungen. Sie ermöglicht Menschen mit behinderungsbedingtem Unterstützungsbedarf die freie Wahl von ambulanten oder stationären Dienstleistungen. SOCIALBERN hält es für unhaltbar, dass es dem Kanton trotz mehrmaliger Verschiebung bis heute nicht gelungen ist, die im kantonalen Behindertenkonzept von 2011 versprochene Subjektfinanzierung zur Umsetzung zu bringen. Menschen mit Behinderungen warten nun bis mindestens 2024 auf mehr Selbstbestimmung bei der Wahl von Betreuungs- und Unterstützungsleistungen.

SOCIALBERN erwartet, dass die kommenden Monate für die sorgfältige Klärung der zahlreichen offenen Fragen genutzt wird. Auf der Basis einer vorausschauenden und transparenten Projektplanung ist SOCIALBERN als Vertreterin der Leistungserbringenden weiterhin gerne bereit, an den Entwicklungsarbeiten und der Einführung mitzuwirken.

Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme von SOCIALBERN.

Weitere Dokumente:
- Gemeinsame Medienmitteilung von SOCIALBERN und kbk vom 16.09.2021
- Schreiben des Amtes für Integration und Soziales (AIS) vom 09.09.2021