Konsultationssantworten SLV und FKJV - socialbern.ch

Konsultationssantworten SLV und FKJV

 


Zum Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG), welches  per 01.01.2022 in Kraft tritt, wurde von  der Gesundheits-, Sozial- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GSI) die beiden dazugehörigen Verordnungen 

  • Verordnung über die sozialen Leistungsangebote (SLV), sowie
  • Verordnung über die Leistungsangebote der Kinder-, Familien- und Jugendförderung (FKJV)

erarbeitet und einer offiziellen Konsultation unterzogen.



In seinen Konsultationsantworten nimmt SOCIALBERN differenziert Stellung  zu den beiden neuen Verordnungen.

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