Grosser Rat sagt Nein zur Verselbständigung der kantonalen Kinder- und Jugend-Institutionen - socialbern.ch

Grosser Rat sagt Nein zur Verselbständigung der kantonalen Kinder- und Jugend-Institutionen

 

Nach dem Nein des Grossen Rates zur Verselbständigung der kantonalen Kinder- und Jugend-Institutionen:

Keine Sonderbehandlung der kantonalen Kinder- und Jugendheime

Am 17.06.2021 hat der Grosse Rat des Kantons Bern entschieden, nicht auf das Geschäft zur Verselbständigung der kantonalen Kinder- und Jugendheime einzutreten. Die fünf kantonalen Institutionen bleiben somit Teil der Kantonsverwaltung. SOCIALBERN, der Verband der sozialen Institutionen im Kanton Bern, fordert gleich lange Spiesse für privatrechtliche wie kantonale Institutionen.

 

Der Grosse Rat hat erst kürzlich mit dem Gesetz über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) sowie dem revidierten Volksschulgesetz (VSG) neue Steuerungs- und Finanzierungsmodelle für die Kinder- und Jugendinstitutionen verabschiedet. Ziel dieser neuen Gesetze ist die Vereinheitlichung von Steuerung und die Finanzierung für sämtliche Institutionen durch den Kanton.

SOCIALBERN fordert, dass die neuen Modelle konsequent umgesetzt werden und dass faire und vergleichbare Rahmenbedingungen für sämtliche privatrechtliche und kantonale Kinder- und Jugendinstitutionen gelten, auch bei der Leistungsabgeltung.

Die kantonalen Institutionen leisten zweifelsohne wichtige und wertvolle Arbeit. Eine Sonderbehandlung der kantonalen Institutionen im Vergleich zu den privatrechtlichen Institutionen, die ihre Aufgaben im Auftrag des Kantons wahrnehmen, lässt sich aber nicht rechtfertigen. Der Kanton steht in der Pflicht, für gleich lange Spiesse zu sorgen. Er ist dafür verantwortlich, dass er die Steuerungs- und Finanzierungsvorgaben, die er privatrechtlichen Institutionen auferlegt, auch bei seinen eigenen Institutionen konsequent anwendet.

In seiner Rolle als Trägerschaft der kantonalen Institutionen ist er verantwortlich, sich verändernden Anforderungen zu stellen und allfällige notwendige Anpassungen und Optimierungen aktiv anzupacken – genau so, wie dies auch von den privatrechtlichen Kinder- und Jugendinstitutionen erwartet wird.