GSI streicht Mittel für kbk: Aufruf der kbk für Petition und Spenden - socialbern.ch

GSI streicht Mittel für kbk: Aufruf der kbk für Petition und Spenden

 

In der Medienmitteilung von vorgestern 01.06.2021 informierte die Kantonale Behindertenkonferenz / kbk (Conférence cantonale bernoise des handicapés / cch), dass Regierungsrat Pierre Alain Schnegg entschieden hat, Mittel an die kbk zu kürzen. Der wichtige und zentrale Leistungsauftrag im Bereich der Mitwirkung, d.h. der Basisauftrag, wird nicht mehr verlängert. Die kbk verliert somit auf einen Schlag CHF 110'000 – Mittel, die sie dringend braucht, um den Menschen mit Behinderungen eine Stimme zu geben.

 

Seit mehr als zehn Jahren übernimmt die kbk im Auftrag der GSI über einen Leistungsvertrag die Aufgabe, den frühzeitigen Einbezug der direkt betroffenen Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen zu gewährleisten, wie dies der vom Grossen Rat verabschiedete Behindertenbericht 2011 vorsieht. Sie weist Verwaltung und Politik auf Versorgungslücken hin und arbeitet bei unbefriedigenden Versorgungssituationen an der Entwicklung von Lösungen mit. Indem sie von Beginn weg aktiv bei Gesetzgebungsprozessen mitwirkt und im regelmässigen Austausch mit den Direktionen steht, gibt sie den Menschen mit Behinderungen eine Stimme und ihren Anliegen Gewicht. Diese Arbeit will die GSI ab 1.1.2022 nicht mehr finanzieren. Dies stellt die kbk vor ernsthafte Probleme: Den Mitgliedern fehlen die finanziellen Mittel, um die Lücke zu schliessen. Die kbk wehrt sich deshalb mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diesen Entscheid, damit die Stimme der Menschen mit Behinderungen weiter eingebracht werden kann.

SOCIALBERN nimmt den Entscheid der GSI-Direktion, den Leistungsauftrag mit der kbk im Bereich der Mitwirkung nicht mehr zu verlängern, mit Befremden zur Kenntnis. Im Bericht Behindertenpolitik 2016 an den Grossen Rat bekräftigte der Regierungsrat, dass die Neuausrichtung der kantonalen Behindertenpolitik zur möglichst chancengleichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen unserer Gesellschaft gemeinsam anzugehen ist.

Breit gestützte und nachhaltige Lösungen entstehen dann, wenn die Direktbetroffenen aktiv mitbeinbezogen werden. Die Mitwirkung der kbk als Stimme der Menschen mit Behinderung ist notwendig und wertvoll. Auch der Kanton müsste an einer professionellen Vertretung der Direktbetroffenen interessiert sein. Eine Mitfinanzierung durch den Kanton mittels Leistungsvertrag ist gerechtfertigt, sinnvoll und aufgrund geringer finanzieller Mittel von Menschen mit Behinderungen angezeigt.

 

Wir machen Sie daher gerne auf die Petition der kbk und den Spendenaufruf aufmerksam und rufen Sie dazu auf, die kbk zu unterstützen.

  • Die kbk fordert deshalb den Regierungsrat mit einer Petition auf, die Finanzierung der kbk sicherzustellen, um den systematischen Einbezug der Direktbetroffenen zu gewährleisten und auch gesetzlich zu verankern. Die Petition kann von jedermann unterschrieben werden. Sie findet sich unter https://act.campax.org/p/kbk-Stimme.
  • Schliesslich ruft die kbk auf, ihre Arbeit mit einer grosszügigen Spende zu unterstützen. Die kbk benötigt finanzielle Mittel, um sich weiterhin für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen einsetzen zu können. Spendenaufruf mit Einzahlungsschein (pdf), Konto: IBAN CH13 0900 0000 3044 1559 4, Kantonale Behindertenkonferenz Bern kbk, 3000 Bern
 

Zur Information: SOCIALBERN arbeitet mit der kbk zusammen, ist aber als Verband der Leistungserbringer aufgrund der verschiedenen Rollen bewusst kein Mitglied der kbk.