
Konsultationsantworten KFSV & AKLV
Zum neuen Kinderförder und Schutzgesetz (KFSG), welches per 01.01.2022 in Kraft tritt, wurden vom Kantonalen Jugendamt (KJA) der DIJ die beiden dazugehörigen Verordnungen
- Verordnung über die Aufsicht von stationären und ambulanten Leistungen (AKLV), sowie
- Kinderförder- und Schutzverordnung (KFSV)
erarbeitet und einer offiziellen Konsultation unterzogen.
In seinen Konsultationsantworten nimmt SOCIALBERN differenziert Stellung zu den beiden neuen Verordnungen.
Downloads:
- Konsultationsantwort SOCIALBERN zur Verordnung über die Aufsicht von stationären und ambulanten Leistungen (AKLV)
- Konsultationsantwort SOCIALBERN zur Kinderförder- und Schutzverordnung (KFSV)