Die Änderung des Volksschulgesetzes (VSG) und das neue Kinderförder- und Schutzgesetz (KFSG) gehen an den Grossen Rat
Die Änderung des Volksschulgesetzes (VSG) sowie das neue Kinderförder- und Schutzgesetz (KFSG) gehen an den Grossen Rat. Die ersten Lesungen der beiden Gesetze finden am 23.11.2020 statt.
Zum revidierten VSG:
- Neu sollen die Regel- und Sonderschulbildung unter dem gemeinsamen Dach der Volksschule geführt werden. Die Verantwortung für die Sonderschulbildung wechselt von der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) zur Bildungs- und Kulturdirektion (BKD).
- SOCIALBERN unterstützt die Vorlage.
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Zum neuen KFSG:
- Für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förder- und Schutzbedarf sind heute vier Direktionen und fünf Ämter zuständig. Das neue Gesetz über Leistungen für Kinder mit besonderen Förder- und Schutzbedarf (KFSG) überträgt die Verantwortung für alle Leistungsangebote in diesem Bereich künftig an die Direktion für Inneres und Justiz und führt ein neues Steuerungs- und Finanzierungsmodell ein. Mit den Leistungserbringern werden entsprechende Leistungsverträge vereinbart. Die rund 4'000 Kinder und Jugendliche im Kanton Bern, die einen besonderen Förder- und Schutzbedarf haben, können so künftig einfacher und aus einer Hand unterstützt werden.
- SOCIALBERN unterstützt die Vorlage.
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