Die Änderung des Volksschulgesetzes (VSG) und das neue Kinderförder- und Schutzgesetz (KFSG) gehen an den Grossen Rat - socialbern.ch

Die Änderung des Volksschulgesetzes (VSG) und das neue Kinderförder- und Schutzgesetz (KFSG) gehen an den Grossen Rat

 


Die Änderung des Volksschulgesetzes (VSG) sowie das neue Kinderförder- und Schutzgesetz (KFSG) gehen an den Grossen Rat. Die ersten Lesungen der beiden Gesetze finden am 23.11.2020 statt.

Zum revidierten VSG:

 


Zum neuen KFSG:

  • Für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förder- und Schutzbedarf sind heute vier Direktionen und fünf Ämter zuständig. Das neue Gesetz über Leistungen für Kinder mit besonderen Förder- und Schutzbedarf (KFSG) überträgt die Verantwortung für alle Leistungsangebote in diesem Bereich künftig an die Direktion für Inneres und Justiz und führt ein neues Steuerungs- und Finanzierungsmodell ein. Mit den Leistungserbringern werden entsprechende Leistungsverträge vereinbart. Die rund 4'000 Kinder und Jugendliche im Kanton Bern, die einen besonderen Förder- und Schutzbedarf haben, können so künftig einfacher und aus einer Hand unterstützt werden.
  • SOCIALBERN unterstützt die Vorlage.
  • Mehr Informationen: